Mittwoch, Oktober 03, 2007

Die Liebe ARGE und ich......



Das was man hier sehen kann ist die Ausbeute von Drei Tagen! Briefwecksel mit der ARGE. Mal abgesehen das in der ARGE meine Persönliche Ansprechpartnerin ne Kleinkrieg mit mir führt und ich es echt leid bin. Ich werde jetzt Rechtliche Schritte gegen die ARGE einleiten da es nicht sein kann das wenn man einen Nebenjob ausübt die ARGE diesen zu nichte macht sein es durch einen Ein euro Job oder Sei es durch erbringen immer neuer Unterlagen was irgentwann eine Firma nicht mehr mitmacht da es mehr kosten sind.
Ich verdanke dem umstand im moment das ich A. laut eines Schreibens vom 27.09 die Abrechnung zum 9.10 abgeben soll ebend für den Monat 09.2007 lol wie soll das den gehen da ich erst die Abrechnung am 15 des Folge Monat bekomme (Mega tot Lachen)
und dann ich gebe es Wörtlich wieder:
- Vorlage Kontonummer des Einzurichtenden Guthabengirokontos.
ähmmm okay nach einen Telefon gespräch mit Meiner Sachbearbeiterin Ergab sich dann noch mal das SIE ich wieder hole es noch mal Weil es einfach zu geil ist SIE WILL das ich ein Giro Konto ein Richte und die Unterlagen dazu vorlege. Gut soweit dann mal..... Aber.... Show me the Law Zeige mir das Gesetz das ich es muss und wenn das Besteht Trift das Grundgesetz nicht mehr zu auf freie Entfaltung.
Ich weiss ja das man als Hartz4 Empfänger am A. der Welt ist aber irgentwo geht es langsam zu weit.
Ich werde ein Beschwerde Einreichen beim der ARGE und ich werde versuchen einen Anderen Ansprechpartner zu bekommen.
Desweitern falterte dann gestern ein Schreiben rein das ich ne Ein Euro Job antretten soll Gut soweit . Ich rufe die Arge an völlig Freundlich und erkläre der guten Frau am anderen Ende das ich eine Tätigkeit ausübe sie sagt mir dann das es Egal wäre ich müsse den Job antretten sprich den Ein euro Job (moment mal wie Blöde sind die ich bekomme dann in Monat ca 180 Euro und keine 400 mehr und hinzukommt das ich dann wieder in der Abhänigkeit des Hartz4 versinke)daraufhin bat ich um einen Rückruf meiner Persönlichen Beraterin die dieses auch Tat als sie anrief versuchte ich Ihr zu erklären was los sei und ihr erster Satz war "Herr Henke ICH habe SIE angerufen " wodrauf mir dann erstmal mein Satz im hals stecken Blieb ich mein hallo die sind da um uns zu helfen aber gut das ich ein Kleinkrieg mit der guten Frau führe ist ja klar aber das ich mich auch noch wie der Letzte Abschaum behandeln lassen muss ist zuviel.Am ersten Tag einen Termins hat mich ebend diese Braterin Persönlich angegriffen und sie Glaubt sie kommt damit jetzt auch weiter. aber dem Schiebe ich jetzt ein Riegel vor, Nach eine Längeren Gespräch wo drin sich klärte das ich eine Nebentätigkeit ausübe und der Klärung Das SIE WILL das ich ein Konto besitze kamm raus das ich für dieses jahr eine Stunden abrechnung zu erbringen habe.
JOOOOOO Wieder Mehrarbeit bei der Firma wo ich Arbeite. Ich frage mich wie Lange die Firma das noch mit macht das ich für jeden scheiss den ich in der Firma mache ne Nachweis erbringen muss, warscheinlich will meine Ansprechpartnerin bei der ARGE mir den auch noch über die Schulter schauen die Nächsten Male die ich zur Arbeit gehe oder wie. naja soweit gut ich soll also einen Nachweis erbringen das werde ich dann auch tun und so wie ich die Frau jetzt schon kenne wird das nicht reichen und sie wird mich in den Ein euro Job reinballern nur aus reiner Boshaftigkeit aber ich habe mal geschaut im inet und bin Fündig geworden ich habe da ne text gefunden der es Erklärt und ich kann so gesehen nicht in den Ein Euro Job reingesetz werden weil ich den Gesetzen Entsprechend Arbeite:
Die Vorschrift, auf die es in Ihrem Fall ankommt, ist § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB II. Diese lautet:

„ Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.“

Sie haben also nur dann die Pflicht, einen sogenannten 1-Euro-Job (= „Arbeitsgelegenheit“) anzunehmen, wenn diese Voraussetzungen vorliegen. Oder anders gesagt: wenn Ihnen in absehbarer Zeit eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist, können Sie nicht dazu gezwungen werden und unterliegen im Falle einer Weigerung dann auch nicht den Sanktionen (= Kürzung des Alg2) aus § 31 SGB II.

Den Job den ich habe Stellt eine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt dar....
aber lest selbst der kollege hat das gleich problem gehabt nur das er einen 400 Euro Job antretten wollte.
"Der Minijob, den Sie beabsichtigen aufzunehmen, stellt bereits eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dar, so dass Sie bereits aus diesem Grund nicht auf einen 1-Euro-Job verwiesen werden können. Doch selbst wenn sich Ihre ARGE auf den – äußerst fragwürdigen und meiner Meinung nach nicht zu vertretenden – Standpunkt stellt, dass damit nur sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten gemeint sind, so handelt es sich immer nur um eine Prognoseentscheidung, die die ARGE hinsichtlich der Frage treffen muss, ob eine Erwerbstätigkeit in absehbarer Zeit möglich ist. Für diese Prognose kann eine 100 %ige Zusicherung jedoch nicht verlangt werden, sonst wäre es ja keine Prognose mehr, sondern eine sichere Aussage über die Zukunft. Eine Prognose ist aber gerade dadurch gekennzeichnet, dass damit lediglich eine Wahrscheinlichkeit eingeschätzt wird. "

So und wenn es hart auf hart kommt dann Ziehe ich das volle Programm durch und werde sogesehen in den Krieg ziehen zwar diesesmal Mit papier und Bleistieft und Gesetzen als Munition aber naja wenn es reicht dann reicht es.

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